Aus dem Leben von Heinz Kessler

Heinz Keßler wurde am 26. Januar 1920 in Lauban in einer Arbeiterfamilie geboren. Als er drei Jahre alt war, zog die Familie aus politischen Gründen nach Chemnitz. Seine Mutter und sein Vater waren politisch und gewerkschaftlich tätig. Sie waren Mitglieder der KPD, seine Mutter war Mitglied der Stadtverordneten-Versammlung. Der Vater wurde 1934 verhaftet, ins Gefängnis eingeliefert und danach ins KZ Sachsenburg gesperrt. Später wurde er in das Strafbataillon 999 gepresst, aus dem er 1945 floh. 1940 wurde Heinz Keßler, der seine Lehre als Werkzeugmaschinenschlosser 1938 beendet hatte, zur faschistischen Wehrmacht eingezogen. Am 15 Juli 1941 lief er, seiner antifaschistischen Überzeugung folgend, zur Roten Armee über Auf ihrer Seite kämpfte er fortan gegen die Faschisten Die Mutter wurde verhaftet, ins KZ Ravensbrück verschleppt und dort erst von der Roten Armee befreit. Im Juli 1943 war Heinz Keßler Gründungsmitglied des Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD).

Danach wirkte er an den unterschiedlichsten Abschnitten als Frontbevollmächtigter des NKFD. 1945 kehrte er nach Deutschland zurück, trat in die KPD ein und wurde nach der Vereinigung von SPD und KPD Mitglied der SED. Er wurde zum Leiter des Hauptjugendausschusses in Berlin berufen Seine Aufgabe bestand dann, sich um die Jugendlichen und Kinder in der zerbombten Stadt zu kümmern. Jugendtreffpunkte, Jugendheime, Nahstuben und vieles andere galt es zu organisieren. Der Gendarmenmarkt wurde damals von Berlins Jugend enttrümmert. Keßler half, die ersten Kinderferienlager in den Nachkriegsjahren zu organisieren und war Gründungsmitglied der Freien Deutschen Jugend (FDJ). Er wurde zum Vorsitzenden in Berlin und zum Sekretär des Zentralrates gewählt.

Bei den ersten Berliner Wahlen wurde er in die Stadtverordnetenversammlung gewählt und später in die Volkskammer der DDR. Er war Mitglied des Zentralkomitees und des Parteivorstandes der KPD, dann der SED. 1951 wurde er Angehöriger der Sicherheit- und Schutzorgane, mit Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA] Offizier. Seine Funktionen waren Chef des Hauptstabes, danach Leiter der politischen Verwaltung der NVA, ab Herbst 1985 Minister für Verteidigung der DDR Im November 1989 wurde Heinz Keßler auf eigenen Wunsch in Ehren in den Ruhestand versetzt. Als im September 1993 das Berliner Landgericht das Urteil über die drei Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates der DDR sprach - siebeneinhalb Jahre gegen Heinz Keßler, fünfeinhalb gegen Fritz Streletz und viereinhalb gegen Hans Albrecht -, wurde die Widersprüchlichkeit der Bonner Justiz deutlich. Auf der einen Seite hatte das Berliner Gericht es nicht gewagt, den vorgegebenen Zielen zu widersprechen und die Angeklagten, die ja eigentlich nur wegen ihrer Mitgliedschaft zu einem Verfassungsorgan der DDR vor Gericht standen, freizusprechen. Andererseits fühlten die Richter wohl den juristisch schwankenden Boden, auf dem ihr Urteil stand und verurteilten nicht, wie gefordert, die Angeklagten als Täter, sondern als Anstifter, und schrieben in die Begründung: "Sie haben auf niemanden geschossen und auch nicht selbst Minen verlegt. Sie wollten keine Toten, aber sie rechneten damit und fanden sich dann damit ab". Und weiter: "Zugunsten der Angeklagten war zu berücksichtigen, dass sie Gefangene der Nachkriegsgeschichte waren, wie wir alle auch!"

Gegen das Urteil wurde sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von der Verteidigung Revision eingelegt. Ende Juli 1994 wurde darüber vom 5. Senat des Bundesgerichtshofes entschieden. Wie zu erwarten, wurde die Revision der Verteidigung rundum verworfen, die Urteile wurden sogar verschärft. Selbst wenn für Heinz Keßler und Fritz Streletz das Strafmaß gleich blieb - jetzt hieß es nicht mehr nur "Anstiftung" und "Beihilfe", jetzt war auf "Täterschaft" befunden worden. Um das zu ermöglichen, wurde die von Juristen heftig umstrittene Konstruktion einer "mittelbaren Täterschaft" herangezogen, wie sie nach der Begründung des Vorsitzenden in hierarchischen Strukturen möglich sei. Als Beispiele nannte der Richter... die Armee, die Mafia oder die Leitung eines Großkonzerns!

 Doch Heinz Keßler beugte sich nicht. Bis zum heutigen Tage blieb er standhaft und engagiert sich als Kommunist und Antifaschist in vielfältiger Art und Weise. Jedes Gespräch mit ihm ist ein Gewinn, gerade für die jüngere Generation, und gibt Mut den Kampf für ein besseres Deutschland weiter zu führen. Wie sagte Heinz einmal: "Die Sache aufgeben, heißt sich selbst aufgeben. Das geht nicht mit mir." - Diese Aussage ist auch für uns Verpflichtung, die wir gerne annehmen !

Dabei wehte gerade durch diesen Gerichtssaal der Geist einer schlimmen Vergangenheit - und einer schlimmen Justiz: Es war das gleiche Haus, in dem vor mehr als fünfzig Jahren Heinz Keßler und andere vom Obersten Militärgericht der Nazis zum Tode verurteilt worden waren. Im Frühjahr 1998 wurde Heinz Keßler aus der JVA Berlin-Hakenfelde entlassen. Aus der "Nachfolge"organisation seiner Partei (SED) der PDS wurde er ausgeschlossen.



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